„Weinberghaus – Der Luciberg soll unverbaut bleiben!“

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der unverbaute Erhalt des Lucibergs ist uns ein wichtiges Anliegen! In einem Leserbrief, im Bergsträßer Anzeiger vom 3. August 2016, erläutert Angela Kannengießer (GUD) warum sie gegen den Bau des geplanten „Weinberghauses“ ist. 

Der Leserbrief bezieht sich auf die Artikel vom 21. und 26. Juli „Weinberghaus: Ideen sollen Wirklichkeit werden“ und „Vor Debatte und Entscheidung ein Ortstermin“.

Von Angela Kannengießer

Was erst einmal eine Aufgabe für Architekturstudenten war, soll jetzt Wirklichkeit werden: das „Weinberghaus“. Ich bin dagegen! Warum?

In unserer extrem bebauten Landschaft bin ich froh darüber, dass es noch Bereiche gibt, in denen man nicht ständig von Autos „überrascht“ wird und wo der Blick auf Grün, ob Weinberg oder Brombeerranken, fällt.

In Zwingenberg wurde und wird gebaut, gebaut, gebaut. In Nord, Süd und West ist die Gemarkung bald „dicht“, lediglich in den Höhenlagen kann man noch unbeschwert spazieren gehen. Das soll nun anders werden. Winzer, Landschaftsplanerin und Politiker sammeln Argumente.

„Dem Berg soll eine architektonische Signatur verliehen werden“, „das Projekt dient dem Schutz des Kleinods“ „das Postkartenidyll Alte Burg soll erhalten bleiben“, man möchte „ein bauliches Statement zur Stärkung des Weinbaus“, „Man muss Berg, Stadt und Wein als Gesamtkonzept sehen“, „durch die Schaffung weiterer Attribute soll ein Zusatznutzen geboten werden“.

Gesehen wird, dass es sich um eine „sensible Schnittstelle zwischen Mensch und Natur“ handelt, aber dann meint man auch erkannt zu haben, dass „die Lage Alte Burg so zentrumsnah gelegen ist, das sie ein Teil der Stadt ist. Ein Stück Kulturlandschaft, das nicht nur erhalten, sondern – in der gleichen Zielsetzung – auch aktiv gestaltet werden muss“. Muss?

Was die Entwürfe der Studenten betrifft, werden blumige Beschreibungen bemüht: „Das Gebäude, das selbstbewusste Zurückhaltung ausstrahlt“, „das auffällig unauffällige Konzept spiegelt die mineralischen Eigenschaften des Weinberg-Terroirs in einer kleingliedrigen und räumlich vitalen Formensprache. Der Komplex reagiert gleichsam auf den Berg und lässt ihn mit der Umgebung verschmelzen“ und dann noch, irgendwie schon drollig: „Kein Entwurf gleicht dem anderen. Eine Vielfalt, wie sie auch im Terroir dieses Weinbergs zu finden ist“. Das ist starker Tobak!!!

Was ist nun meine Vorstellung, um den „schönsten Weinberg Hessens“ zu erhalten (nebenbei: wie viel schönste Weinberge Hessens es wohl gibt)?

An diesem, wie in den Artikeln festgestellt „prominenten und weithin sichtbaren Ort“ mit „famoser Aussicht in die Ebene“, gibt es einen Weg, der zur Luciberghütte führt. Dorthin kann man wandeln und sich bei einem Glas Wein über die Besonderheiten von Landschaft, „Terroir“ usw. informieren lassen. Die Lagerung des Weins kann weiterhin in den Weingütern erfolgen, Seminare und größere „Bewirtungen“ in wenig genutzten Lokalitäten wie z.B. der Remise, Räumen im „Löwen“, usw.

Den bisher unverbauten Berg möge man bitte so belassen! Sonst fällt der Blick aus der Ebene auf, z.B. „einen streng funktionalen Baukörper“ oder einen „schlichten Kubus, der sich trotz seiner kantigen Ausmaße sanft und eindrucksvoll in den Weinberg einfügt“.

Würde das Weinberghaus gebaut, zieht dies nach sich: die Bautätigkeit mit allem, was dazugehört, den Verbrauch von Rohstoffen, die Pendelfahrten und den Wunsch nach weiterer Bebauung außerhalb der bisherigen Grenzen.

Auch wenn sich viele Personen schon viele Gedanken gemacht haben, ist dies kein Grund, das Projekt umzusetzen. Und dass „Bio-Winzer Hartmann keine schädlichen Folgen für Natur und Landschaft zulassen würde“ und „die ökologische Waage auch hinterher wieder stimmen wird“, sind in den Raum gestellte Behauptungen, die man nicht einfach so hinnehmen sollte.

Ich möchte das Vorhaben nicht diskreditieren, sondern wünsche mir, dass unser Hausberg nicht bebaut wird, auch wenn sich „Mittel und Wege zur Realisierung finden“. Es würde mich freuen, wenn weitere Menschen meine Bedenken teilen und dies auch an entsprechender Stelle vortragen!