Zur Kommunalwahl 2021: Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, muss man auch machen!

Besser, als in der nachstehend im wortlaut wiedergegebenen persönlichen Erklärung von Ulrich Kühnhold (Fraktionsvorsitzender GUD), hätte man unsere Haltung zur Vorteilnahme des Wahlergebnisses von CDU und FDP nicht zum Ausdruck bringen können.

Persönliche Erklärung Ulrich Kühnhold (1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, am 22.04.2021):

Nicht alles, was rechtlich zulässig ist, muss man auch machen. Die CDU spricht gern von traditionellen Gepflogenheiten in Zwingenberg, aber zeigt sich jetzt als schlechter Verlierer: Gemeinsam mit der FDP kapert man Posten im Magistrat, so dass aus einem Stimmenanteil von 54% eine 2/3-Mehrheit entsteht und gemeinsam mit dem Bürgermeister können die beiden Parteien den Magistrat mit einer satten Mehrheit von 71% kontrollieren.

Dabei ist die Hessische Magistratsverfassung kollegial angelegt und die Mitglieder der GUD im Magistrat sind sehr wohl zum konstruktiven Dialog fähig. Die überwiegende Zahl der Entscheidungen wird im Konsens gefällt.
Zudem hätten auch ohne Anwendung der Mehrheitsklausel, FDP und CDU gemeinsam mit dem Bürgermeister über eine Mehrheit verfügt. Es geht anscheinend doch nur um Posten.

Der Vorschlag der CDU durch Änderung der Hauptsatzung auch der GUD einen weiteren Sitz zu verschaffen, hat die GUD als vergiftetes Angebot abgelehnt. Wir werden uns nicht an einem Postengeschacher beteiligen.

Wir sehen den Wählerwillen nicht respektiert und bedauern, dass auch dieser Neuanfang wieder belastet ist. Die GUD wird ihre konstruktive Politik für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt fortsetzen. Die vielen positiven Rückkopplungen in letzter Zeit zu den Sachthemen zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Ulrich Kühnhold
Fraktionsvorsitzender GUD