Die im Rahmen der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. April 2016 angesetzte Wahl zur Besetzung des Magistrats bleibt einstweilen ohne Endergebnis. CDU/FDP und GUD/SPD vertreten unterschiedliche Rechtsauffassungen in Bezug auf die Interpretation des Berechnungsergebnisses aus dem Hare-Niemeyer-Verfahren. GUD und SPD berufen sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel in einem vergleichbaren Fall. Die strittige Rechtslage soll nun durch die Stadtverwaltung geklärt werden.
Der Bergsträsser Anzeiger berichtete ausführlich in seinem Bericht „Eklat nach der Wahl des Magistrats“ über das Ereignis.