Zum Jahresbeginn verschickte die Zwingenberger CDU einen Flyer, in dem eine Erhöhung der Kindergartengebühren angekündigt wurde.
Dies sei erforderlich, weil der Elternbeitragsanteil laut gesetzlicher Vorgabe, 30% der Kosten betragen muss.
Das ist nicht richtig!
Eine gesetzliche Vorschrift die eine prozentuale Beteiligung an den Kosten der Kinderbetreuung im Vorschulalter vorsieht, gibt es nicht. Nachzulesen in dem, von der Stadtverwaltung in Auftrag gegebenen Gutachten zur Neuberechnung der Kindergartengebühren. Einzusehen auf der Homepage der Stadt.
Inzwischen hat die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag der FDP mit Unterstützung der CDU, beschlossen, Gebühren von 26% der „ansatzfähigen Kosten“ zu erheben. Für Kinder unter drei Jahren sollen es 20% sein.
Man behauptet, auf diese Weise Planungssicherheit für die Eltern zu erreichen.
Die ist allerdings nur gegeben wenn man die angestrebten Prozentwerte mit Hilfe der Grundrechenarten auf die „ansatzfähigen Kosten“ anwendet um zu konkreten Beträgen in Euro zu gelangen.
Sind schon die vorgeschlagenen Prozentsätze willkürlich, so sind es die „ansatzfähigen Kosten“ erst recht.
Für deren Zusammenstellung gibt es ( siehe Gutachten ) auch keine gesetzlichen Grundlagen. In Ermangelung dessen hat man im Gutachten zur Ermittlung der Gebühren das Kommunale Abgabengesetz herangezogen. Wohl wissend das es gesetzlich dafür gar nicht vorgesehen ist.
So enthält die Berechnung der Betreuungsgebühren kalkulatorische Zinsen auf das Betriebsvermögen. Das sind entgangene Einnahmen, die man hätte, wenn man anstatt einen Kindergarten zu bauen, dieses Geld am Finanzmarkt angelegt hätte.
Öffentliche Kindergärten sind jedoch soziale Einrichtungen und keine kommunalen oder privatwirtschaftlichen Unternehmen.
Der Standpunkt der GUD bleibt klar:
Keine Erhöhung der Kindergartengebühren und keine Erhöhung des Kostenbeitrages für die Mittagsverpflegung.