Antrag auf Einrichtung des Spielplatzes im Baugebiet „Steinfurter Falltor III“

Wir setzen uns für einen Spielplatz am Steinfurter Falltor ein. Deshalb stellten wir folgenden Antrag (Zitat):

Der Magistrat wird beauftragt die Errichtung des Spielplatzes im Baugebiet „Steinfurter Falltor III“ noch in diesem Haushaltsjahr zu veranlassen.

Begründung:

Das Baugebiet „Steinfurter Falltor“ ist bereits in großem Umfang realisiert und zahlreiche Gebäude sind bezogen. Der Anspruch der Stadt Zwingenberg, eine familiengerechte Stadt zu sein, soll durch die Umsetzung des im Bebauungsplan festgelegten Spielplatzes unterstrichen werden. Zusätzlich erscheint es sinnvoll, diese Baumaßnahme noch dieses Jahr zu beginnen, da im nächsten Haushaltsjahr die Kapazitäten der Bauabteilung der Stadt durch weitere Projekte sehr ausgelastet sein werden.

Die geplante Verwendung der im Haushalt 2017 für den Spielplatz veranschlagten Haushaltsmittel von € 150.000 zur Deckung von Mehrkosten bei der Fußwegeverbindung „Bahnhof-Scheuergasse“ lässt sich im gleichen Haushaltsdeckungskreis auch anders lösen.  Für das Projekt „Erneuerung Straße Bahnhofstraße Stadtumbau West“ stehen ebenfalls Haushaltsmittel bereit, die wegen fehlender Genehmigung der Querung der Bahntrasse in diesem Haushaltsjahr nicht mehr benötigt werden, so dass diese für die Mehrkosten eingesetzt werden können und die ursprüngliche Zuordnung der Haushaltsmittel für den Bau des Spielplatz nichts entgegen steht und dieser planmäßig umgesetzt werden kann.

Der Antrag, gestellt und diskutiert in der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2017, in Form des vorab eingereichten Schreibens finden sie hier.

Anfrage: „Altstadtleitbild“ – Wann erhalten wir den Abschlussbericht? Wann werden konkrete Maßnahmen diskutiert?

In einer Reihe von drei Workshops haben sich engagierte Zwingenberger Bürgerinnen und Bürger in die Entwicklung eines Altstadt-Leitbildes eingebracht. Die Workshop-Reihe wurde bereits im Oktober 2016 abgeschlossen. Unter anderem ließ der Abschlußbericht auf sich warten. Wir möchten, daß erkennbar auf das Engagement der Bürger eingegangen wird, indem die erarbeiteten Ergebnisse auch in die Umsetzung gebracht werden. Deshalt stellten wir folgende Anfrage (Zitat):

Anfrage zum Stand der Umsetzung des Altstadtleitbildes:

Wann wird der Abschlussbericht zum Thema „Altstadtleitbild“ veröffentlicht?

Wie weit sind Vorbereitungen vorangeschritten, die Ergebnisse der Workshops zum Altstadtleitbild umzusetzen?

Wann wird die Umsetzung der zentralen Forderung nach einer intelligenten Absperrmöglichkeit des Verkehrs in der Altstadt (Poller) in den Gremien beraten werden können?

Begründung:

Seit dem 3. Workshop zum Altstadtleitbild im Oktober 2016 und Aufnahme eines Investitionsbudgets in den Haushalt 2017 ist weder ein Abschlussbericht veröffentlicht  noch Informationen über eine geplante Umsetzung in den städtischen Gremien behandelt worden. Die GUD möchte mit dieser Anfrage dazu beitragen, dass das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt gewürdigt wird und es sich weiterhin lohnt, sich an öffentlichen Fragestellungen zu beteiligen.

Die Anfrage, gestellt und diskutiert in der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2017, in Form des vorab eingereichten Schreibens finden sie hier.

Sobald das Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vorliegt, werden wir diesen Beitrag entsprechend aktualisieren (-> das öffentliche Protokoll wurde in der Zwischenzeit zur Verfügung gestellt und kann nun über diesen Link erreicht werden).

Anfrage: „Fußwegverbindung Bahnhof zur Melibokusstraße“ – liegen wir noch im Budget?

Erhebliche Teile in der Umsetzung der Fußwegverbindung vom Bahnhof zur Melibokusstraße liegen noch vor uns. Wir wollen wissen, ob die Detailplanung des Projektes, schon jetzt erkennen läßt, dass die gesetzten Budgetgrenzen (€ 313.500) nicht eingehalten werden können. Deshalb stellten wir folgende Anfrage (Zitat):

Anfrage zur Kostenentwicklung der Fußwegverbindung Bahnhof zur Melibokusstraße:

Gibt es Leistungsänderungen, die in der Kostenermittlung der Vorplanung nicht berücksichtigt wurden?

Entsprechen die Kostenberechnungen aufgrund der Detailplanung noch den Budgetwerten auf der Basis der Vorplanung?

In welcher Höhe können Zuschüsse aus dem Projekt Stadtumbau eingeplant werden?

Begründung:

Am 8.12.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung der Ausführungsplanung für die Fußwegverbindung einschließlich der Renovierung des denkmalgeschützten Verladeschuppens zugestimmt. In den Haushalten 2016 und  2017 sind für die Erstellung der Fußwegverbindung einschließlich der Renovierung des denkmalgeschützten Verladeschuppens € 313.500 voranschlagt. Nach Durchführung der Detailplanung sowie nach erfolgter Ausschreibung sollte zu erkennen sein, ob die Budgetansätze weiterhin richtig dimensioniert waren oder mit Mehrkosten gerechnet werden muss.

Die Anfrage, gestellt und diskutiert in der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2017, in Form des vorab eingereichten Schreibens finden sie hier.

Sobald das Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vorliegt, werden wir diesen Beitrag entsprechend aktualisieren (-> das öffentliche Protokoll wurde in der Zwischenzeit zur Verfügung gestellt und kann nun über diesen Link erreicht werden).

Anfrage: „Nutzung des Zwingenberger Bauhofs durch den ZKD“ – Wer trägt welche Kosten?

Am 1. Januar 2017 nahm der Zweckverband Kommunale Dienste Alsbach-Hähnlein-Zwingenberg (ZKD) seinen operativen Betrieb auf. Bis zur Fertigstellung des auf der Hähnleiner Gemarkung geplanten Neubaus werden die Einrichtungen des Zwingenberger Bauhofs gemeinschaftlich genutzt.

Wir wollten wissen, ob und welche der auf Zwingenberger Seite entstehenden Kosten durch den ZKD getragen werden. Aus diesem Grund stellten wir die folgende Anfrage (Zitat):

Anfrage zur Nutzung des Bauhofgeländes in Zwingenberg durch den ZKD:

Besteht ein Mietvertrag zwischen der Stadt Zwingenberg und dem ZKD?

Welche Zahlungen leistet der ZKD für die Nutzung des Gebäudes (Miete, Betriebskosten)?

Sind im Rahmen der Aufnahme des Geschäftsbetriebes des ZKD zusätzliche Instandsetzungsmaßnahmen an den bestehenden Gebäuden notwendig gewesen?

Begründung:

Seit dem 1. Januar 2017 nutzt der ZKD das bisherige Bauhofgelände in Zwingenberg als gemeinschaftlichen Stützpunkt bis zur Fertigstellung der eigenen Bauhofgebäude in der Gemarkung Alsbach-Hähnlein. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 wurde in Aussicht gestellt, dass diese Nutzung nicht kostenfrei erfolgt. Deshalb möchte die GUD erfragen, in welchen Umfang der ZKD ein Nutzungsentgelt an die Stadt Zwingenberg entrichtet.

Die Anfrage, gestellt und diskutiert in der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2017, in Form des vorab eingereichten Schreibens, finden sie hier.

Sobald das Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vorliegt, werden wir diesen Beitrag entsprechend aktualisieren (-> das öffentliche Protokoll wurde in der Zwischenzeit zur Verfügung gestellt und kann nun über diesen Link erreicht werden).

Planungssicherheit bei den Kita-Gebühren?

Zum Jahresbeginn verschickte die Zwingenberger CDU einen Flyer, in dem eine Erhöhung der Kindergartengebühren angekündigt wurde.

Dies sei erforderlich, weil der Elternbeitragsanteil laut gesetzlicher Vorgabe, 30%  der Kosten betragen muss.

Das ist nicht richtig!

Eine gesetzliche Vorschrift die eine prozentuale Beteiligung an den Kosten der Kinderbetreuung im Vorschulalter vorsieht, gibt es nicht. Nachzulesen in dem, von der Stadtverwaltung in Auftrag gegebenen Gutachten zur Neuberechnung der Kindergartengebühren. Einzusehen auf der Homepage der Stadt.

Inzwischen hat die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag der FDP mit Unterstützung der CDU, beschlossen, Gebühren von 26% der „ansatzfähigen Kosten“ zu erheben. Für Kinder unter drei Jahren sollen es 20% sein.

Man behauptet, auf diese Weise Planungssicherheit für die Eltern zu erreichen.

Die ist allerdings nur gegeben wenn man die angestrebten Prozentwerte mit Hilfe der Grundrechenarten auf die „ansatzfähigen Kosten“ anwendet um zu konkreten Beträgen in Euro zu gelangen.

Sind schon die vorgeschlagenen Prozentsätze willkürlich, so sind es die „ansatzfähigen Kosten“ erst recht.

Für deren Zusammenstellung gibt es ( siehe Gutachten ) auch keine gesetzlichen Grundlagen. In Ermangelung dessen hat man im Gutachten zur Ermittlung der Gebühren das Kommunale Abgabengesetz herangezogen. Wohl wissend das es gesetzlich dafür gar nicht vorgesehen ist.

So enthält die Berechnung der Betreuungsgebühren kalkulatorische Zinsen auf das Betriebsvermögen. Das sind entgangene Einnahmen, die man hätte, wenn man anstatt einen Kindergarten zu bauen, dieses Geld am Finanzmarkt angelegt hätte.

Öffentliche Kindergärten sind jedoch soziale Einrichtungen und keine kommunalen oder privatwirtschaftlichen Unternehmen.

Der Standpunkt der GUD bleibt klar:

Keine Erhöhung der Kindergartengebühren und keine Erhöhung des Kostenbeitrages für die Mittagsverpflegung.

Haushalt der Stadt Zwingenberg – Wir stimmten geschlossen dagegen!

Gegenstand der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2016 war unter anderem der Haushalt unserer Stadt. Wir stimmten geschlossen gegen den geplanten Haushalt für 2017.

Unsere Stellung zur Haushaltsentwicklung sowie zum geplanten Haushalt für 2017 wurde durch unseren Fraktionsvorsitzenden Ulrich Kühnhold in seiner Haushaltsrede zum Ausdruck gebracht – der Text wird nachstehend widergegeben:

Das dritte Jahr infolge hat die Stadt Zwingenberg einen positiven Haushalt.

Hieran können die Grundzüge einer realistischen Haushaltspolitik festgemacht werden. Dies ist eine Entwicklung, die in der letzten Legislaturperiode angestoßen wurde.

Die GUD hat sich hier engagiert eingebracht und dies Entwicklung sehr intensiv begleitet.

In den ersten Jahren der vergangenen Legislaturperiode wurde zunächst der Schwerpunkt auf die Analyse von Einsparpotentialen in den Ausgabepositionen gelegt. Ein kritisches Hinterfragen der Inhalte hat dazu beigetragen, dass lieb gewonnene Gewohnheiten auf den Prüfstand kamen.

Es gibt sicher noch einige Haushaltspositionen, die auch weiterhin infrage gestellt werden können und auch in Zukunft hinterfragt werden sollten. Als Beispiel sehen wir hier die geplante Beantragung der Mitgliedschaft „Citta slow“. Wir sehen hierein ein Marketingfeigenblat für das Thema „Nachhaltigkeit“** und nicht den wünschenswerten Impuls für ein bürgerschaftliches Engagement, um die Lebensqualität unserer Stadt weiter zu steigern.

Einen weiteren Block defizitärer Ursachen, dem in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit geschenkt wurde, waren die Gebührenhaushalte. Sie sind entsprechend den neueren Regelungen der kommunalen Abgabeverordnung in ein systematisiertes Procedere überführt worden, so dass sie hoffentlich nicht mehr so aus dem Ruder laufen können.

Mit allen diesen Maßnahmen war allerdings kein grundlegender Durchbruch auf dem Weg zu einem positiven Haushalt zu erzielen und erst moderate Anpassungen auf der Einnahmenseite führten zu dem gewünschten Ergebnis. Wir dürfen aber auch nicht verschweigen, dass die gute konjunkturelle Lage in Deutschland, die weitere Stabilisierung des Haushaltes und die Bewegungsspielräume der Stadt verbessert hat. Wir hoffen, dass dieser Trend weiter anhält und die Stadt ohne zusätzliche Verschuldung auskommt und die gute Lage eher zu einer Rückführung der Schuldenlast beiträgt.

Wir danken an dieser Stelle dem Bürgermeister und der Verwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich denke, wir haben alle in den zahlreichen intensiven Gesprächen voneinander gelernt, mit der Doppik besser umzugehen.

Auf der Investitionsseite gibt es viele Projekte, die von der GUD positiv gesehen werden, hierzu zählen wir insbesondere die Sanierung der Sportanlagen in Zwingenberg und Rodau, sowie einige Investitionen im Rahmen der Dorferneuerung. Die GUD sieht sich auch hier als Sachwalter des bürgerschaftlichen Engagements, da wir einem wesentlichen Ergebnis der Diskussion über das Altstadtleitbild noch in den Haushalt verholfen haben, mit unserem Antrag für die Poller.

Auch bei der Bauhofzusammenlegung mit Alsbach-Hähnlein waren wir von der Zielsezung getragen, durch Synergien Kostenersparnisse zu erreichen. Leider sind sie noch nicht zu erkennen.

Was sich aber negativ im Haushalt widerspiegelt, ist die Beschlusslage zu Beginn dieser Legislaturperiode: Die Aufgabe der nachhaltigen eigenständigen Wasserversorgung.

Nicht nur die Verabschiedung von der weiteren Sanierung der Quellen als auch von dem Neubau eines Brunnens vermindert die Aussichten auf eine ortsnahe Wasserversorgung.

Auch die Regenierierung des bestehenden Brunnens förderte zutage, auf welchem dünnen Eis wir uns bewegen: Rostfraß an den Innenverkleidungen, stellt die längerfristige Nutzungsmöglichkeit dieses Brunnens infrage.

Nach bestehender Beschlusslage rückt der Vollanschluss näher.

Auch wenn wir bei vielen Themen der Haushaltspolitik sehr konstruktiv mitgearbeitet haben, und dies auch zukünftig zu tun gedenken, führt die immer deutlicher werdende Fehlentwicklung auf dem Gebiet der Wasserversorgung dazu, dass wir diesem Haushalt nicht zustimmen können. Eine verpasste Chance, Zwingenberg nachhaltig zu entwickeln.

**Anmerkung: Nur wenige Minuten nachdem in der Stadtverordnetenversammlung der Beitritt zu „Citta slow“, v. A. durch die Stimmen von FDP und CDU beschlossen wurde, wurde mit Hilfe der gleichen Stimmen für das Baugebiet „Auf dem Brunnen“ in Rodau der Beschluss gefasst Grünland in Bauland umzuwandeln – entgegen den Festlegungen im Flächennutzungsplan! – Ist das Nachhaltig? Nein, wahrscheinlich eher der erste Sündenfall!