Antrag: Nicht nur Wohnbebauung – wir möchten auch die Infrastruktur für Bahnreisende verbessern!

Schon lange wird die Bebauung des Bahnhofsgeländes im Bereich der Bahnhofstraße bis hin zur Walter-Möller-Straße engagiert diskutiert.

Wir möchten, dass eine Erschließung des Bereichs, nicht allein auf Wohnbebauung fokusiert, sondern auch die Infrastruktur für Bahnreisende gestärkt wird.

Mit unserem Antrag in der Stadtverordnetenversammlung am 11.04.2019 lieferten wir einen erfolgreichen Impuls für den Erhalt des nördlichen Ausläufers des Bahnhofsgeländes (Ecke Bahnhofstraße/Walter-Möller-Straße).

Wir beantragten:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert das im städtischen Besitz befindliche Grundstück Bahnhofstraße/Walter-Möller-Straße nicht zu veräußern, sondern im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Verbesserung der Infrastruktur für Bahnreisende vorzusehen.

Zur Begründung:

Der Magistrat der Stadt Zwingenberg hat sein Kaufangebot an den Eigentümer des Bahnhofs für das Grundstück Bahnhofstraße/Walter-Möller-Straße zurückgezogen. In seiner Sitzung am 6.09.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, für den Bereich des Bahnhofs und des Güterbahnhofgeländes einen Bebauungsplan aufzustellen und mit einer Veränderungssperre zu versehen. Dies wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018 nochmals präzisiert und formal bestätigt.

Im Rahmen des aufzustellenden Bebauungsplanes soll das im städtischen Besitz befindliche Grundstück zur Stärkung der Infrastruktur für Bahnnutzer vorgesehen werden.

Den Antrag in Form des vorab eingereichten Schreibens finden Sie hier.

Das Protokoll kann, sobald verfügbar, über diesen Link zum Rats- und Bürgerinfosystem erreicht werden.

Antrag: Wir setzen uns für eine sichere und fußgängerfreundliche Stadt ein!

Der bisherige Planungsstand für die B3 weist im Bereich zwischen Wiesenpromenade und Alsbacher Straße, insbesondere für Fußgänger, erhebliche Mängel auf. Es ist absehbar, dass zu schmale Gehwege sowie fehlende Querungsmöglichkeiten (war das Motto nicht „B3 verbindet“?) vielen Fußgängern zu schaffen machen werden. Deshalb fordern wir in unserem Antrag in der Stadtverordnetenversammlung am 14.02.2019 (Zitat):

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In Abänderung der Beschlusslage aus dem BPU vom 29. Januar 2019 werden folgende Ergänzungen vorgenommen:

1.) Zur Sicherstellung einer Gehwegbreite von ca. 1,50 werden auf der Ostseite der B3 Parkplätze nicht ausgeführt, die momentan Bestandteil der Planung sind und die einer entsprechenden Gehwegbereite entgegenstehen.

2.) Die Querungsmöglichkeit verbleibt am Löwenplatz, es sei denn die Verkehrsbehörde bestätigt eine zweite Querungsmöglichkeit zwischen Bahnhofstraße und Alsbacherstraße.

Begründung:

Bei den Beratungen der Entwurfsplanung zur B3 im Bereich Wiesenpromenade bis zur Bahnhofstrasse wurde eine Fußwegeverbindung durch den Stadtpark ins Spiel gebracht. Da diese Fußwegeverbindung nicht Bestandteil der Planung zur B3 ist, muss sichergestellt werden, dass eine regelkonforme Gehwegbreite von 1,50 m an der B3 vorhanden ist und im Rahmen der B3 Sanierung umgesetzt werden kann. Die zweite Querungsmöglichkeit steht unter dem Vorbehalt der Zulässigkeit durch die Verkehrsbehörden. Die in der Planung vorhandene Querung ist als alleinige Querung nicht zweckdienlich. Solange keine zweite Querungsmöglichkeit zugelassen ist, sollte die Querung an dem bisherigen Standort eingeplant werden.

Die Anfrage, in Form des vorab eingereichten Schreibens finden Sie hier.

Das Protokoll kann, sobald verfügbar, über diesen Link zum Rats- und Bürgerinfosystem erreicht werden.

Eilantrag zum Gelände rund um das Bahnhofsgebäude in Zwingenberg

In der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2018 haben wir uns in einem Eilantrag für die Sicherung der nachhaltigen Stadtentwicklung rund um unser Bahnhofsgelände eingesetzt. Ein Erfolg, wenn auch nicht in allen von uns geforderten Punkten: Die Aufstellung des Bebauungsplans wurde beschlossen, und das Plangebiet mit einer Veränderungssperre versehen!

Wir beantragten in diesem Zusammenhang (Zitat):

– Der Magistrat wird aufgefordert einen Bebauungsplan für das Gebiet des Bahnhofsgebäudes aufzustellen und mit einer Veränderungssperre zu versehen.

– Der Magistrat wird gebeten mit dem Verkäufer in Verhandlungen zur Sicherung der Parkplätze für die Stadt einzutreten.

– Der Magistrat wird gebeten mit dem Verkäufer über eine sinnvolle Nutzung des Gebäudes zu verhandeln, z.B. zentrale Unterstellmöglichkeit für Fahrräder oder andere sinnvolle Nutzungen vorzuschlagen.

– Gegebenenfalls dem Käufer ein Kaufangebot zu unterbreiten.

Zur Begründung:

Der Bahnhof von Zwingenberg samt Grundstück einschließlich der Parkplätze steht wieder zum Verkauf. Die Stadt sollte versuchen das Gelände und Gebäude einer sinnvollen Nutzung zuzuführen und auch die früher von der Stadt finanzierten Parkplätze zu erwerben.  

Die Anfrage, in Form des vorab eingereichten Schreibens finden Sie hier.

Das Protokoll kann, sobald verfügbar, über diesen Link zum Rats- und Bürgerinfosystem erreicht werden.

Antrag auf Unterstützung des Tierheims Heppenheim für die Aufgabe „Fundtiere“ mit großer Mehrheit angenommen!

Wir freuen uns, dass unser Antrag auf Unterstützung des Tierheims Heppenheim bei der Versorgung von Fundtieren, mit großer Mehrheit durch die Stadtverordnetenversammlung angenommen wurde! Nachstehend nochmals unser Antrag (Zitat):

Der Magistrat wird beauftragt eine Unterstützung des für Zwingenberg zuständigen Tierheims Heppenheim in Höhe von € 0,30 pro Einwohner in die Finanzplanung für das Jahr 2018 aufzunehmen.

Begründung:

Die Kosten des Tierheims in Heppenheim, dass auch für die Aufnahme von Fundtieren aus Zwingenberg zuständig ist, belaufen sich auf jährlich ca. € 350.000. Hiervon fallen ca. € 100.000 für die Betreuung von Fundtieren an, die nicht wieder von ihren Besitzern abgeholt werden. Bisher übernehmen die umliegenden Kommunen € 15.000 der Kosten, so dass eine Deckungslücke von € 85.000 entsteht. Diese Lücke ließe sich schließen, wenn auch Zwingenberg sich mit einem Betrag von € 0,30 pro Einwohner beteiligen würde.

Gleichlautende Beschlüsse sind bereits in anderen Kommunen des Zuständigkeitsbereichs des Tierheims Heppenheim gefasst worden.

Der Antrag, gestellt, diskutiert und angenommen in der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017, in Form des vorab eingereichten Schreibens finden sie hier. Zur Berichterstattung im Bergsträßer Anzeiger gelangen Sie über den folgenden link.

 

 

Antrag auf Einrichtung des Spielplatzes im Baugebiet „Steinfurter Falltor III“

Wir setzen uns für einen Spielplatz am Steinfurter Falltor ein. Deshalb stellten wir folgenden Antrag (Zitat):

Der Magistrat wird beauftragt die Errichtung des Spielplatzes im Baugebiet „Steinfurter Falltor III“ noch in diesem Haushaltsjahr zu veranlassen.

Begründung:

Das Baugebiet „Steinfurter Falltor“ ist bereits in großem Umfang realisiert und zahlreiche Gebäude sind bezogen. Der Anspruch der Stadt Zwingenberg, eine familiengerechte Stadt zu sein, soll durch die Umsetzung des im Bebauungsplan festgelegten Spielplatzes unterstrichen werden. Zusätzlich erscheint es sinnvoll, diese Baumaßnahme noch dieses Jahr zu beginnen, da im nächsten Haushaltsjahr die Kapazitäten der Bauabteilung der Stadt durch weitere Projekte sehr ausgelastet sein werden.

Die geplante Verwendung der im Haushalt 2017 für den Spielplatz veranschlagten Haushaltsmittel von € 150.000 zur Deckung von Mehrkosten bei der Fußwegeverbindung „Bahnhof-Scheuergasse“ lässt sich im gleichen Haushaltsdeckungskreis auch anders lösen.  Für das Projekt „Erneuerung Straße Bahnhofstraße Stadtumbau West“ stehen ebenfalls Haushaltsmittel bereit, die wegen fehlender Genehmigung der Querung der Bahntrasse in diesem Haushaltsjahr nicht mehr benötigt werden, so dass diese für die Mehrkosten eingesetzt werden können und die ursprüngliche Zuordnung der Haushaltsmittel für den Bau des Spielplatz nichts entgegen steht und dieser planmäßig umgesetzt werden kann.

Der Antrag, gestellt und diskutiert in der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2017, in Form des vorab eingereichten Schreibens finden sie hier.