Der bisherige Planungsstand für die B3 weist im Bereich zwischen Wiesenpromenade und Alsbacher Straße, insbesondere für Fußgänger, erhebliche Mängel auf. Es ist absehbar, dass zu schmale Gehwege sowie fehlende Querungsmöglichkeiten (war das Motto nicht „B3 verbindet“?) vielen Fußgängern zu schaffen machen werden. Deshalb fordern wir in unserem Antrag in der Stadtverordnetenversammlung am 14.02.2019 (Zitat):
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In Abänderung der Beschlusslage aus dem BPU vom 29. Januar 2019 werden folgende Ergänzungen vorgenommen:
1.) Zur Sicherstellung einer Gehwegbreite von ca. 1,50 werden auf der Ostseite der B3 Parkplätze nicht ausgeführt, die momentan Bestandteil der Planung sind und die einer entsprechenden Gehwegbereite entgegenstehen.
2.) Die Querungsmöglichkeit verbleibt am Löwenplatz, es sei denn die Verkehrsbehörde bestätigt eine zweite Querungsmöglichkeit zwischen Bahnhofstraße und Alsbacherstraße.
Begründung:
Bei den Beratungen der Entwurfsplanung zur B3 im Bereich Wiesenpromenade bis zur Bahnhofstrasse wurde eine Fußwegeverbindung durch den Stadtpark ins Spiel gebracht. Da diese Fußwegeverbindung nicht Bestandteil der Planung zur B3 ist, muss sichergestellt werden, dass eine regelkonforme Gehwegbreite von 1,50 m an der B3 vorhanden ist und im Rahmen der B3 Sanierung umgesetzt werden kann. Die zweite Querungsmöglichkeit steht unter dem Vorbehalt der Zulässigkeit durch die Verkehrsbehörden. Die in der Planung vorhandene Querung ist als alleinige Querung nicht zweckdienlich. Solange keine zweite Querungsmöglichkeit zugelassen ist, sollte die Querung an dem bisherigen Standort eingeplant werden.
Die Anfrage, in Form des vorab eingereichten Schreibens finden Sie hier.
Das Protokoll kann, sobald verfügbar, über diesen Link zum Rats- und Bürgerinfosystem erreicht werden.