Pressemitteilung: Die Kindergartengebühren sind kein Hexenwerk

Die GUD hat den vom Magistrat der Stadt Zwingenberg vorgeschlagenen Berechnungsmodus und die damit einhergehende Erhöhung der Kindergartengebühren abgelehnt!

Die kürzlich verabschiedete Lösung führt bei Inkrafttreten und absehbar in den Folgejahren zu kräftigen Mehrbelastungen für das Familienbudget.

Eine gesetzliche Verpflichtung für diese Vorgehensweise gibt es nicht. Genauso wenig ist aus dem Haushaltsplan eine wirtschaftliche Notwendigkeit abzuleiten.

Die Belastung der Familien beträgt jetzt z.B. für einen Vollzeitplatz U3 statt bisher € 351 künftig € 404, und führt damit zu monatlichen Mehrausgaben von € 53 bzw. 15%. Zusätzlich steigen die Kosten für die Mittagsverpflegung um 21% von € 3.30 auf € 4.- pro Mahlzeit.

Ebenfalls beschlossen wurde, dass der zukünftige Eigenanteil der Eltern an den „ansatzfähigen Kosten“ 26% bei Ü3-Kindern bez. 20% bei den U3- Kindern betragen soll.

Die mit dem Argument einer vermeintlichen Planungssicherheit festgeschriebenen Prozentsätze führen zu einem Automatismus, die Eltern an allen Kostensteigerungen zu beteiligen, da das jetzt gewählte System, reale und kalkulatorische „ansatzfähige Kosten“  einzubeziehen, dies sicher zur Folge hat.

Für die Berechnung der „ansatzfähigen Kosten“ gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Deshalb ist ersatzweise in dem für mehrere tausend Euro von der Verwaltung in Auftrag gegeben Gutachten das Kommunale Abgabengesetz herangezogen worden, das für die Berechnung von sonstigen öffentlichen Gebührenhaushalten gedacht ist.

Die jetzige Berechnung der Betreuungsgebühren enthält unter anderem auch kalkulatorische Zinsen auf das Betriebsvermögen. Das sind Zinsen, die alternativ erwirtschaftet werden könnten, wenn die Kommune die Beträge anstelle in einem Kindergarten zu investieren, am Finanzmarkt angelegt hätte.

Öffentliche Kindergärten sind jedoch soziale Einrichtungen und keine kommunale oder privatwirtschaftliche Anlageobjekte. Es ist daher nicht sinnvoll, kalkulatorische Zinsen, versteckt in Kindergartenbeiträgen von Eltern einzufordern.

Nun soll, nach dem Willen der Parlamentsmehrheit, im Abstand von zwei Jahren für mehrere tausend Euro per Gutachten geklärt werden, ob und in welcher Höhe die Kindergartengebühren angepasst werden sollen.

Das dafür notwendige Zahlenmaterial stellt die Verwaltung sowieso zur Verfügung.

Die Aufgabe des Gutachters reduziert sich in Zukunft darauf, durch Anwendung der Grundrechenarten Kindergartenbeiträge zu ermitteln.

Die GUD schlägt deshalb vor, Neuberechnungen der Kindergartenbeiträge verwaltungsintern vorzunehmen und dem Stadtparlament zur Beurteilung und Abstimmung vorzulegen.

Die Zustimmung des Stadtparlaments für die Anpassung der Kindergartenbeiträge ist ohnehin gesetzlich verpflichtend vorgesehen.


Eine Darstellung unserer Pressemitteilung findet sich unter anderem im Bergsträßer Anzeiger vom 06.05.2017.