Pressemitteilung: Kohlenweg – Klarstellung des Magistrates ist nicht wirklich erhellend

In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde intensiv  über außerordentliche Kostensteigerungen für das Projekt „Kohlenweg“  diskutiert. Im Nachgang hat der Magistrat der Stadt Zwingenberg in einem Beitrag des BA die Sachverhalte aus seiner Sicht nochmals zusammengefasst.

Die GUD muss allerdings feststellen, dass leider noch nicht das wahre Ausmaß der Kostensteigerungen aufgezeigt wird.

Am 8. Dezember 2016 hat die Stadtverordnetenversammlung den jetzigen Planungsstand einschließlich aller geplanten Parkplätze auf dem Bahnhofsgelände mit einem Gesamtbudget von € 313.500 verabschiedet. Im November 2016 eingebrachten Haushalt 2017 war der Ansatz noch mit € 275.000 beziffert worden und enthielt bei diesem Betrag bereits die Renovierung des denkmalgeschützten Holzschuppens. In den jetzt bekanntgewordenen Baukosten von € 450.000 ist hiervon gar keine Rede mehr. Auch stellt sich die Frage, ob die Kosten für die Bepflanzung überhaupt in der deutlich erhöhten Bausumme enthalten sind.

Die GUD kann nur feststellen, dass es zu einer exorbitanten Steigerung der Baukosten gekommen ist und der Magistrat diese bedingungslos akzeptiert hat.

Das die Mehrkosten jetzt durch Einsparungen bei anderen Vorhaben aufgefangen werden, ist eine verniedlichende Umschreibung dessen, dass die anderen Investitionsmaßnahmen 2017 nicht mehr zur Ausführung kommen, obwohl sie bei der Haushaltsplanung als sinnvolle Aufgabenstellungen für dieses Jahr angesehen wurden.

Konkret heißt dies unter anderem:  Die Mittel des Ansatzes in Höhe von € 150.000,00 für den Spielplatz im Steinfurter Falltor wurden gesperrt, da sie als Gegenfinanzierung der Mehrauszahlungen Fußwegverbindung Bahnhof-Scheuergasse herangezogen werden.


Eine Darstellung unserer Pressemitteilung findet sich unter anderem im Bergsträßer Anzeiger vom 29.07.2017.

Pressemitteilung: Die Kindergartengebühren sind kein Hexenwerk

Die GUD hat den vom Magistrat der Stadt Zwingenberg vorgeschlagenen Berechnungsmodus und die damit einhergehende Erhöhung der Kindergartengebühren abgelehnt!

Die kürzlich verabschiedete Lösung führt bei Inkrafttreten und absehbar in den Folgejahren zu kräftigen Mehrbelastungen für das Familienbudget.

Eine gesetzliche Verpflichtung für diese Vorgehensweise gibt es nicht. Genauso wenig ist aus dem Haushaltsplan eine wirtschaftliche Notwendigkeit abzuleiten.

Die Belastung der Familien beträgt jetzt z.B. für einen Vollzeitplatz U3 statt bisher € 351 künftig € 404, und führt damit zu monatlichen Mehrausgaben von € 53 bzw. 15%. Zusätzlich steigen die Kosten für die Mittagsverpflegung um 21% von € 3.30 auf € 4.- pro Mahlzeit.

Ebenfalls beschlossen wurde, dass der zukünftige Eigenanteil der Eltern an den „ansatzfähigen Kosten“ 26% bei Ü3-Kindern bez. 20% bei den U3- Kindern betragen soll.

Die mit dem Argument einer vermeintlichen Planungssicherheit festgeschriebenen Prozentsätze führen zu einem Automatismus, die Eltern an allen Kostensteigerungen zu beteiligen, da das jetzt gewählte System, reale und kalkulatorische „ansatzfähige Kosten“  einzubeziehen, dies sicher zur Folge hat.

Für die Berechnung der „ansatzfähigen Kosten“ gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Deshalb ist ersatzweise in dem für mehrere tausend Euro von der Verwaltung in Auftrag gegeben Gutachten das Kommunale Abgabengesetz herangezogen worden, das für die Berechnung von sonstigen öffentlichen Gebührenhaushalten gedacht ist.

Die jetzige Berechnung der Betreuungsgebühren enthält unter anderem auch kalkulatorische Zinsen auf das Betriebsvermögen. Das sind Zinsen, die alternativ erwirtschaftet werden könnten, wenn die Kommune die Beträge anstelle in einem Kindergarten zu investieren, am Finanzmarkt angelegt hätte.

Öffentliche Kindergärten sind jedoch soziale Einrichtungen und keine kommunale oder privatwirtschaftliche Anlageobjekte. Es ist daher nicht sinnvoll, kalkulatorische Zinsen, versteckt in Kindergartenbeiträgen von Eltern einzufordern.

Nun soll, nach dem Willen der Parlamentsmehrheit, im Abstand von zwei Jahren für mehrere tausend Euro per Gutachten geklärt werden, ob und in welcher Höhe die Kindergartengebühren angepasst werden sollen.

Das dafür notwendige Zahlenmaterial stellt die Verwaltung sowieso zur Verfügung.

Die Aufgabe des Gutachters reduziert sich in Zukunft darauf, durch Anwendung der Grundrechenarten Kindergartenbeiträge zu ermitteln.

Die GUD schlägt deshalb vor, Neuberechnungen der Kindergartenbeiträge verwaltungsintern vorzunehmen und dem Stadtparlament zur Beurteilung und Abstimmung vorzulegen.

Die Zustimmung des Stadtparlaments für die Anpassung der Kindergartenbeiträge ist ohnehin gesetzlich verpflichtend vorgesehen.


Eine Darstellung unserer Pressemitteilung findet sich unter anderem im Bergsträßer Anzeiger vom 06.05.2017.

Pressemitteilung: Sanierung der Sportanlagen, ein Gewinn für Zwingenberg

Die Stadtverordnetenversammlung hatte sich zum Ziel gesetzt, mit den Einnahmen aus dem Verkauf der Baugrundstücke „Auf der Tuchbleiche“ die Modernisierung der Sportanlagen in Zwingenberg und Rodau zu finanzieren. Dies wurde kürzlich öffentlich bezweifelt.

Nach dem der Entwurf für den Haushalt 2017 vorliegt, kann festgestellt werden, dass diese Sorge unbegründet ist.

Für eine korrekte Beurteilung der Situation ist der Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt der Stadt Zwingenberg getrennt zu betrachten und darf nicht vermengt werden.

Im Ergebnishaushalt ist ein Verkaufserlös von 3,7 Million Euro für den Verkauf der Baugrundstücke zu verbuchen.  Diese Grundstücke haben in der Bilanz der Stadt Zwingenberg einen Wert von 1,0 Millionen Euro. Da sie nach dem Verkauf nicht mehr der Stadt gehören, müssen sie aus der Bilanz  ausgebucht werden. Somit ergibt sich ein außerordentlicher Ertrag von 2,7 Millionen Euro im Haushalt 2017. Diese Betrachtung ist rein buchhalterisch und hat keine Auswirkung auf die Finanzierung der Sportanlagen.

Die Finanzierung der Sportanlagen kann im Finanzhaushalt nachvollzogen werden. In diesem werden nämlich Einnahmen und Ausgaben miteinander verrechnet. Hier stehen den Einnahmen von 3,7 Millionen Euro Ausgaben für die Errichtung der Sportstätten von 2,8 Millionen Euro gegenüber. Daraus ergibt sich ein Überschuss von 0,9 Millionen Euro.

Weitere Ausgaben für die Stadt entstehen durch ihren Eigenanteil für die Errichtung der Infrastruktur für das Baugebiet „Auf der Tuchbleiche“ von 0,3 Millionen Euro. Es verbleiben Einnahmen in Höhe von 0,6 Millionen Euro, die sich auf dem Bankkonto der Stadt wiederfinden werden.  Dieses Geld steht somit als Sicherheit für  Kostenschwankungen bei der Errichtung der Sportstätten zur Verfügung oder verringert den Kreditbedarf der Stadt für andere Investitionen.

Die GUD freut sich, dass die Zielsetzung, die Sportstätten mit dem Verkaufserlös zu finanzieren, spielend erreicht wird, und dies darüber hinaus im doppelten Sinn ein Gewinn für die Stadt ist.

Zwingenberg, 03.12.2016

Zur Pressemitteilung im Bergsträßer Anzeiger gelangen Sie über diesen Link.

Pressemitteilung: Biotopvernetzung mit Ackerrandstreifen

Eine Vielfalt an Tier- und Pflanzengemeinschaften sowie der Erhalt ihrer genetischen Variabilität ist die Grundlage für eine intakte Natur. Es ist eine wichtige Aufgabe für uns als Bürger unseren Lebensraum auch im Nahbereich positiv zu fördern.

Für eine Stabilisierung der Natur auch in der Gemarkung Zwingenberg hat die GUD in der vergangenen Stadtverordnetenversammlung einen Antrag eingebracht: Durch die Einrichtung von sogenannten „Saumbiotopen“ auf verpachteten städtischen Agrarflächen soll eine Vernetzung von Pflanzen und Tiergemeinschaften in Ackerrandstreifen ermöglicht werden.

Bereits im letzten Sommer hatte die Stadtverordnetenversammlung einen Beschluss gefasst, hochwertige Biotope entstehen zulassen, die dann in der Form eines Punktekontos für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von Baugebietsausweisungen verwendet werden können. Der Vorschlag der GUD erweitert diesen Ansatz und soll nochmals im nächsten Bau- und Planungsausschuss beraten werden, auch im Hinblick auf Fördermöglichkeiten durch das Land Hessen und die EU.

Zwingenberg, 20.10.2016

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