Abweichend zum im Bebauungsplan formulierten Beschluss, wurden im Bereich des Baugebiets „Tuchbleiche“ fünf Bäume gefällt. Deren ökologischer Wert war offensichtlich zweitrangig!
Wir sehen das anders und wollen deshalb in der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2018 wissen, wie es dazu kommen konnte und wie dies in Zukunft verhindert werden kann. Wir stellen deshalb die folgende Anfrage (Zitat):
Anfrage zum Status zu erhaltender Bäume im Baugebiet „Tuchbleiche“
Weshalb wurden fünf Bäume auf der Westseite des Spielplatzes, von denen mindestens drei im Bebauungsplan „Tuchbleiche“ als zu erhaltend ausgewiesen sind, gefällt?
Wie konnte es dazu kommen, dass dem Erhalt dieser Bäume eine derartige geringe Bedeutung beigemessen wurde?
Wer hat die Anweisung zur Fällung dieser Bäume gegeben?
Wer trägt die Kosten für das Fällen der Bäume?
Welche zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen sind erforderlich, um den durch den Verlust der zu erhaltenden Bäume entstandenen Schaden für die Ökobilanz des Bebauungsgebietes kompensieren zu können?
Wie kann in der Zukunft dafür gesorgt werden, dass derartige Abweichungen von den Festsetzungen von Bauplänen unterbleiben?
Begründung:
Im Rahmen der Festsetzungen zum Bebauungsgebiet „Tuchbleiche“ sind zwei Bäume als Naturdenkmale und zusätzlich 17 zu erhaltende Bäume ausgewiesen worden, die damit unter dem besonderen Schutz des Bebauungsplanes gestellt worden. Die Gruppe der zu erhaltenden Bäume befindet sich überwiegend rund um den Spielplatz Tuchbleiche auf städtischen Grund und bildeten ein geschlossenes Ensemble mit einem hohen ökologischen Wert und als landschaftliche Umrahmung des Spielplatzes, Durch das Fällen von fünf Bäumen auf der Westseite ist das Ensemble grundlegend gestört und es besteht die Gefahr, dass das Ensemble bei Westwinden nicht mehr als Verbund sich gegenseitig stützen kann.
Die Anfrage, in Form des vorab eingereichten Schreibens finden Sie hier.
Das Protokoll steht mittlerweile zur Verfügung.