Wir hinterfragen die Auslegung der Straßenbeitragssatzung! Wurde und wird diese sinnvoll ausgelegt? Anhand von drei Zwingenberger Fallbeispielen wollten wir erfahren, wie diese beurteilt und abgerechnet wurden (Zitat):
Anfrage zur Erhebung von Beiträgen nach der Straßenbeitragssatzung:
In welchen Kategorien wurden die folgenden Straßen nach der Straßenbeitragssatzung eingeordnet?
1. Alsbacher Straße
2. Rodauer Straße
3. BahnhofstraßeMit welchen Prozentsätzen wurden die umlegungsfähigen Kosten für Gehwege und Parkstreifen an die Anlieger weiterberechnet und wie hoch waren die Kosten, die umgelegt wurden?
Mit welchem Datum wurden die Beiträge erhoben?
Entspricht die Einordnung und die angewendeten Prozentsätze in den drei Fallbeispielen rückwirkend betrachtet der aktuellen Straßenbeitragssatzung? Falls nicht, wann tritt Verjährung ein?
Begründung:
Bei der Beratung für den Haushalt 2018 wurde über die Sinnhaftigkeit der Einstufung und der prozentualen Umlage von Straßenbeiträgen für Gehwege und Parkflächen diskutiert. Wir würden gerne anhand von drei abgeschlossenen Fallbeispielen erfahren, wie die Erhebung der Anliegerbeiträge gehandhabt wurde.
Die Anfrage, in Form des vorab eingereichten Schreibens finden Sie hier.
Das Protokoll steht mittlerweile zur Verfügung.