Anfrage: Biotopvernetzung – wird Umweltförderung in Zwingenberg ernst genommen?

Zum wiederholten Male erinnern wir daran, mehr Natur in und um Zwingenberg zuzulassen und deren Vernetzung zu fördern. In der Stadtverordnetenversammlung vom 13.06.2018 wollten von der Stadtverwaltung den Sachstand zur Einrichtung von Saumbiotopen auf Ackerrandstreifen erfahren. Bereits Ende 2016 haben wir einen Antrag zur Förderung von Saumbiothopen in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Lesen sie unsere aktuelle Anfrage (Zitat):

Anfrage zur Umsetzung der Einrichtung von Saumbiotopen auf städtischen Agrarflächen

Hat die Verwaltung der Stadt Zwingenberg die Pachtbedingungen für agrarisch genutzte Flächen geändert, so dass die wünschenswerte Einrichtung von Ackerrandstreifen angeregt wird?
Hat die Stadt Pächter auf das Landesprogram „Halm“ hingewiesen, dass die Einrichtung von einjährigen oder mehrjährigen Blühstreifen förderfähig ist?
Ist der Stadt kenntlich, dass Pächter Blühstreifen angelegt haben?
Was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, die Einrichtung von Saumbiotopen zu verstärken?

Begründung:

Die GUD hatte in der Stadtverordnetenversammlung am 6. 10. 2016 einen Antrag eigebracht, der vorsah, dass auf städtischen verpachteten, agrarisch genutzten Flächen Saumbiotope gefördert bzw. vorgeschrieben werden. Mittlerweile hat die Hessische Landesregierung ein umfassendes Förderprogramm solcher Strukturen aufgelegt, so dass extensiv genutzte Ackerrandstreifen (Feldraine) attraktiv für Flora und Fauna gestaltet werden können.

Die Anfrage, in Form des vorab eingereichten Schreibens finden Sie hier.

Das Protokoll steht mittlerweile zur Verfügung.

Anfrage: Wenig Klarheit bei Straßenbeiträgen! Auslegung der Straßenbeitragssatzung sinnvoll?

Wir hinterfragen die Auslegung der Straßenbeitragssatzung! Wurde und wird diese sinnvoll ausgelegt? Anhand von drei Zwingenberger Fallbeispielen wollten wir erfahren, wie diese beurteilt und abgerechnet wurden (Zitat):

Anfrage zur Erhebung von Beiträgen nach der Straßenbeitragssatzung:

In welchen Kategorien wurden die folgenden Straßen nach der Straßenbeitragssatzung eingeordnet?

1. Alsbacher Straße
2. Rodauer Straße
3. Bahnhofstraße

Mit welchen Prozentsätzen wurden die umlegungsfähigen Kosten für Gehwege und Parkstreifen an die Anlieger weiterberechnet und wie hoch waren die Kosten, die umgelegt wurden?

Mit welchem Datum wurden die Beiträge erhoben?

Entspricht die Einordnung und die angewendeten Prozentsätze in den drei Fallbeispielen rückwirkend betrachtet der aktuellen Straßenbeitragssatzung? Falls nicht, wann tritt Verjährung ein?

Begründung:

Bei der Beratung für den Haushalt 2018 wurde über die Sinnhaftigkeit der Einstufung und der prozentualen Umlage von Straßenbeiträgen für Gehwege und Parkflächen diskutiert. Wir würden gerne anhand von drei abgeschlossenen Fallbeispielen erfahren, wie die Erhebung der Anliegerbeiträge gehandhabt wurde.

Die Anfrage, in Form des vorab eingereichten Schreibens finden Sie hier.

Das Protokoll steht mittlerweile zur Verfügung.

Bebauungsplan „Tuchbleiche“: Bäume entgegen Beschluss gefällt!

Abweichend zum im Bebauungsplan formulierten Beschluss, wurden im Bereich des Baugebiets „Tuchbleiche“ fünf Bäume gefällt. Deren ökologischer Wert war offensichtlich zweitrangig!

Wir sehen das anders und wollen deshalb in der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2018 wissen, wie es dazu kommen konnte und wie dies in Zukunft verhindert werden kann. Wir stellen deshalb die folgende Anfrage (Zitat):

Anfrage zum Status zu erhaltender Bäume im Baugebiet „Tuchbleiche“

Weshalb wurden fünf Bäume auf der Westseite des Spielplatzes, von denen mindestens drei im Bebauungsplan „Tuchbleiche“ als zu erhaltend ausgewiesen sind, gefällt?

Wie konnte es dazu kommen, dass dem Erhalt dieser Bäume eine derartige geringe Bedeutung beigemessen wurde?

Wer hat die Anweisung zur Fällung dieser Bäume gegeben?

Wer trägt die Kosten für das Fällen der Bäume?

Welche zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen sind erforderlich, um den durch den Verlust der zu erhaltenden Bäume entstandenen Schaden für die Ökobilanz des Bebauungsgebietes kompensieren zu können?

Wie kann in der Zukunft dafür gesorgt werden, dass derartige Abweichungen von den Festsetzungen von Bauplänen unterbleiben?

Begründung:
Im Rahmen der Festsetzungen zum Bebauungsgebiet „Tuchbleiche“ sind zwei Bäume als Naturdenkmale und zusätzlich 17 zu erhaltende Bäume ausgewiesen worden, die damit unter dem besonderen Schutz des Bebauungsplanes gestellt worden. Die Gruppe der zu erhaltenden Bäume befindet sich überwiegend rund um den Spielplatz Tuchbleiche auf städtischen Grund und bildeten ein geschlossenes Ensemble mit einem hohen ökologischen Wert und als landschaftliche Umrahmung des Spielplatzes, Durch das Fällen von fünf Bäumen auf der Westseite ist das Ensemble grundlegend gestört und es besteht die Gefahr, dass das Ensemble bei Westwinden nicht mehr als Verbund sich gegenseitig stützen kann.

Die Anfrage, in Form des vorab eingereichten Schreibens finden Sie hier.

Das Protokoll steht mittlerweile zur Verfügung.

 

 

Haushalt der Stadt Zwingenberg – Wichtige Bürgerinteressen werden nicht ausreichend berücksichtigt!

In der Stadtverordnetenversammlung vom 15.02.2018 wurde uns die Endfassung des Zwingenberger Haushalts für das Jahr 2018 zur Abstimmung vorgelegt.

Wir stimmten nicht zu, da aus unserer Sicht, wichtige Bürgerinteressen nicht berücksichtigt wurden!

Lesen Sie in der Haushaltsrede unseres Fraktionsvorsitzenden Ulrich Kühnhold wie wir unsere Position begründen:

Der Haushalt 2018 der Stadt Zwingenberg spiegelt die positiven Rahmenbedingungen und die gute wirtschaftliche Situation in Deutschland wider. Die Einnahmenseite erreicht mit ca. 14 Mio. € einen neuen Höchststand und die Entwicklung der zu erwartenden Steuern mit 8.3 Mio. € ist ebenfalls positiv. Seit der letzten Legislaturperiode brauchten keine Hebesätze mehr verändert werden und es können dennoch alle Aufgaben der Stadt sinnvoll abgebildet werden. Auch wenn der wichtigste Kostenblock, die Personalkosten, weiter gestiegen ist, stehen der Stadt ca. 2 Mio. € für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.

Die Haushaltsstruktur kann als ausgewogen bezeichnet werden, ohne dass Einsparpotentiale bis zum Letzten ausgereizt sind. Die Verwaltung sollte mit diesem Haushalt vernünftig arbeiten können und wenn sie es noch schafft, die letzten ausstehenden Jahresabschlüsse fertigzustellen, dann fehlt nur noch die tatsächliche Leistungszuordnung der Aufgaben des Zweckverbandes Kommunale Dienste Alsbach-Hähnlein- Zwingenberg zu den jeweiligen Kostenträgern.

Wir danken Herrn Bürgermeister Habich, der uns in der Fraktion wieder Rede und Antwort gestanden hat. Die GUD hat mit zahlreichen konstruktiven Vorschlägen versucht, zu einer Verbesserung des Haushaltes beizutragen. Wir danken auch der Verwaltung, die verschiedene Ansätze aufgegriffen hat.

Zwingenberg kommt auch dieses Jahr ohne eine neue Kreditaufnahme aus und hat noch die Chance bei vernünftiger Liquiditätsplanung in den Genuss von Mitteln aus der „Hessenkasse“ zu kommen.

Soweit kann die GUD die Entwicklung der Haushaltspolitik nur gutheißen und unterstützen.

Zwingenberg hat in den letzten Jahren im investiven Bereich einiges bewegt und größeres steht noch bevor:

Wir hoffen aber auch, dass die Budgets für die Investitionen richtig bemessen sind und nicht, wie bei der Fußwegeverbindung vom Bahnhof zur Melibokusstraße, die geplanten Dimensionen sprengen.

Die GUD freut sich darauf, dass dieses Jahr die Erneuerung der Sportanlagen abgeschlossen werden kann, einer Kompromisslösung, an deren Zustandekommen die GUD maßgeblich mitgewirkt hat.

Die Stadt Zwingenberg steht mit der Erneuerung der B3 vor einer mehrjährigen Aufgabe, die das zukünftige Bild der Stadt prägen wird.

Wir hoffen auf eine ausgewogene Detailplanung.

Die Neukonzeption des Stadtparkes bietet eine weitere Chance, die Attraktivität der Stadt zu verbessern.

Im Planungsgebiet westlich der B3 rund um den alten Bauhof und das Güterbahnhofgelände sind neben sinnvollen Elementen, wie die Erweiterung der Melibokusschule und die Fläche für seniorengerechten oder/und sozialen Wohnungsbau, derzeit Vorschläge in der Diskussion, die die GUD nicht mittragen kann.

Die Renovierung des Alten Rathauses in Rodau war bereits letztes Jahr auf Initiative der GUD in den Haushalt aufgenommen worden und wird dies Jahr realisiert.

Mit Unverständnis steht die GUD der Vertagung einer Installation von Pollern am Marktplatz gegenüber. Die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung verhindert auf diese Weise, dass eine wesentliche Forderung der Bürger, die im Rahmen der Diskussion über das Altstadtleitbild beschlossen wurde, umgesetzt werden kann.

Große Sorge bereitet der GUD die Vernachlässigung unserer Trinkwassergewinnung. Obwohl der alte Brunnen seit geraumer Zeit nicht mehr voll genutzt werden kann und zu großen Befürchtungen Anlass bietet, sind keine Haushaltsmittel für die Zukunftssicherung unserer Trinkwassergewinnung eingestellt.

Zusammenfassend komme ich zu dem Schluss:

Die für Investitionen der Stadt geplanten Haushaltsmittel sind nicht gerade gering und ziehen in den nächsten Jahren noch Folgeinvestitionen nach sich, die haushaltstechnisch beherrschbar bleiben sollten.

Hierbei wird deutlich, dass die Stadt in den Folgejahren nicht ohne Kreditaufnahme auskommen wird.

Deshalb fordern wir das richtige Augenmaß für Investitionsentscheidungen und nicht ein „Nice to have“.

Vor dem Hintergrund einiger politisch motivierter Schwerpunktsetzungen sieht sich die GUD leider genötigt, diesem Haushalt die Zustimmung zu versagen.

Ulrich Kühnhold
Fraktionsvorsitzender GUD

 

Anfrage zum Projektstand der Gestaltung des Bahnhofsgeländes einschließlich Fußwegeverbindung zur Melibokusstrasse

In der Stadtverordnetenversammlung vom 15.02.2018  stellten wir eine Anfrage zum Projektstand des Bahnhofsgeländes sowie der Fußwegeverbindung zur Melibokusstraße. Wir haben diese wie folgt begründet:

Seit Herbst 2017 ist die Nutzung der Fußwegeverbindung möglich, aber es fehlen noch einige zugesagte Einrichtungen bzw. erweisen sich einige Bauausführungen als nicht zweckdienlich, deshalb möchte die GUD sich erkundigen, welche Maßnahmen angedacht sind, die Nutzung des Geländes zu verbessern.

Unsere Fragen lauteten im Einzelnen:

Weshalb wurden entgegen der Beantwortung einer Anfrage der GUD vom 06.10.2016 die Parkplätze nicht mit einem versickerungsfähigen Pflaster ausgeführt?

Wie kann die nicht ausreichende Entwässerung des Oberflächenwassers von den Parkflächen und Wegführungen verbessert werden?

Wann werden sicherheitsrelevante Einrichtungen, wie z.B. die Geländer installiert?

Welche Restarbeiten stehen noch an?

Wann wird die geplante Ladestation für E-Mobile eingerichtet?

Hat die Verwaltung eine Beteiligung an dem System der Fahrradleihstationen VRN-Nextbike weiter verfolgt?

Wie hoch sind die bisher angelaufenen Kosten für Planung und Bauausführung für das Projekt „Fußwegeverbindung Bahnhof zur Melibokusstrasse“?

Welche Zuschüsse wurden bisher vereinnahmt und welche sind noch zu erwarten?

Mit welchen Kosten werden im Rahmen des Projektes noch anfallen?

Die Anfrage, gestellt und diskutiert in der Stadtverordnetenversammlung vom 15.02.2018, in Form des vorab eingereichten Schreibens, finden Sie hier.

Das öffentliche Protokoll wurde in der Zwischenzeit zur Verfügung gestellt und kann nun über diesen Link abgerufen werden.

Antrag auf Unterstützung des Tierheims Heppenheim für die Aufgabe „Fundtiere“ mit großer Mehrheit angenommen!

Wir freuen uns, dass unser Antrag auf Unterstützung des Tierheims Heppenheim bei der Versorgung von Fundtieren, mit großer Mehrheit durch die Stadtverordnetenversammlung angenommen wurde! Nachstehend nochmals unser Antrag (Zitat):

Der Magistrat wird beauftragt eine Unterstützung des für Zwingenberg zuständigen Tierheims Heppenheim in Höhe von € 0,30 pro Einwohner in die Finanzplanung für das Jahr 2018 aufzunehmen.

Begründung:

Die Kosten des Tierheims in Heppenheim, dass auch für die Aufnahme von Fundtieren aus Zwingenberg zuständig ist, belaufen sich auf jährlich ca. € 350.000. Hiervon fallen ca. € 100.000 für die Betreuung von Fundtieren an, die nicht wieder von ihren Besitzern abgeholt werden. Bisher übernehmen die umliegenden Kommunen € 15.000 der Kosten, so dass eine Deckungslücke von € 85.000 entsteht. Diese Lücke ließe sich schließen, wenn auch Zwingenberg sich mit einem Betrag von € 0,30 pro Einwohner beteiligen würde.

Gleichlautende Beschlüsse sind bereits in anderen Kommunen des Zuständigkeitsbereichs des Tierheims Heppenheim gefasst worden.

Der Antrag, gestellt, diskutiert und angenommen in der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017, in Form des vorab eingereichten Schreibens finden sie hier. Zur Berichterstattung im Bergsträßer Anzeiger gelangen Sie über den folgenden link.

 

 

Pressemitteilung: Kohlenweg – Klarstellung des Magistrates ist nicht wirklich erhellend

In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde intensiv  über außerordentliche Kostensteigerungen für das Projekt „Kohlenweg“  diskutiert. Im Nachgang hat der Magistrat der Stadt Zwingenberg in einem Beitrag des BA die Sachverhalte aus seiner Sicht nochmals zusammengefasst.

Die GUD muss allerdings feststellen, dass leider noch nicht das wahre Ausmaß der Kostensteigerungen aufgezeigt wird.

Am 8. Dezember 2016 hat die Stadtverordnetenversammlung den jetzigen Planungsstand einschließlich aller geplanten Parkplätze auf dem Bahnhofsgelände mit einem Gesamtbudget von € 313.500 verabschiedet. Im November 2016 eingebrachten Haushalt 2017 war der Ansatz noch mit € 275.000 beziffert worden und enthielt bei diesem Betrag bereits die Renovierung des denkmalgeschützten Holzschuppens. In den jetzt bekanntgewordenen Baukosten von € 450.000 ist hiervon gar keine Rede mehr. Auch stellt sich die Frage, ob die Kosten für die Bepflanzung überhaupt in der deutlich erhöhten Bausumme enthalten sind.

Die GUD kann nur feststellen, dass es zu einer exorbitanten Steigerung der Baukosten gekommen ist und der Magistrat diese bedingungslos akzeptiert hat.

Das die Mehrkosten jetzt durch Einsparungen bei anderen Vorhaben aufgefangen werden, ist eine verniedlichende Umschreibung dessen, dass die anderen Investitionsmaßnahmen 2017 nicht mehr zur Ausführung kommen, obwohl sie bei der Haushaltsplanung als sinnvolle Aufgabenstellungen für dieses Jahr angesehen wurden.

Konkret heißt dies unter anderem:  Die Mittel des Ansatzes in Höhe von € 150.000,00 für den Spielplatz im Steinfurter Falltor wurden gesperrt, da sie als Gegenfinanzierung der Mehrauszahlungen Fußwegverbindung Bahnhof-Scheuergasse herangezogen werden.


Eine Darstellung unserer Pressemitteilung findet sich unter anderem im Bergsträßer Anzeiger vom 29.07.2017.

Antrag auf Einrichtung des Spielplatzes im Baugebiet „Steinfurter Falltor III“

Wir setzen uns für einen Spielplatz am Steinfurter Falltor ein. Deshalb stellten wir folgenden Antrag (Zitat):

Der Magistrat wird beauftragt die Errichtung des Spielplatzes im Baugebiet „Steinfurter Falltor III“ noch in diesem Haushaltsjahr zu veranlassen.

Begründung:

Das Baugebiet „Steinfurter Falltor“ ist bereits in großem Umfang realisiert und zahlreiche Gebäude sind bezogen. Der Anspruch der Stadt Zwingenberg, eine familiengerechte Stadt zu sein, soll durch die Umsetzung des im Bebauungsplan festgelegten Spielplatzes unterstrichen werden. Zusätzlich erscheint es sinnvoll, diese Baumaßnahme noch dieses Jahr zu beginnen, da im nächsten Haushaltsjahr die Kapazitäten der Bauabteilung der Stadt durch weitere Projekte sehr ausgelastet sein werden.

Die geplante Verwendung der im Haushalt 2017 für den Spielplatz veranschlagten Haushaltsmittel von € 150.000 zur Deckung von Mehrkosten bei der Fußwegeverbindung „Bahnhof-Scheuergasse“ lässt sich im gleichen Haushaltsdeckungskreis auch anders lösen.  Für das Projekt „Erneuerung Straße Bahnhofstraße Stadtumbau West“ stehen ebenfalls Haushaltsmittel bereit, die wegen fehlender Genehmigung der Querung der Bahntrasse in diesem Haushaltsjahr nicht mehr benötigt werden, so dass diese für die Mehrkosten eingesetzt werden können und die ursprüngliche Zuordnung der Haushaltsmittel für den Bau des Spielplatz nichts entgegen steht und dieser planmäßig umgesetzt werden kann.

Der Antrag, gestellt und diskutiert in der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2017, in Form des vorab eingereichten Schreibens finden sie hier.

Pressemitteilung: Die Kindergartengebühren sind kein Hexenwerk

Die GUD hat den vom Magistrat der Stadt Zwingenberg vorgeschlagenen Berechnungsmodus und die damit einhergehende Erhöhung der Kindergartengebühren abgelehnt!

Die kürzlich verabschiedete Lösung führt bei Inkrafttreten und absehbar in den Folgejahren zu kräftigen Mehrbelastungen für das Familienbudget.

Eine gesetzliche Verpflichtung für diese Vorgehensweise gibt es nicht. Genauso wenig ist aus dem Haushaltsplan eine wirtschaftliche Notwendigkeit abzuleiten.

Die Belastung der Familien beträgt jetzt z.B. für einen Vollzeitplatz U3 statt bisher € 351 künftig € 404, und führt damit zu monatlichen Mehrausgaben von € 53 bzw. 15%. Zusätzlich steigen die Kosten für die Mittagsverpflegung um 21% von € 3.30 auf € 4.- pro Mahlzeit.

Ebenfalls beschlossen wurde, dass der zukünftige Eigenanteil der Eltern an den „ansatzfähigen Kosten“ 26% bei Ü3-Kindern bez. 20% bei den U3- Kindern betragen soll.

Die mit dem Argument einer vermeintlichen Planungssicherheit festgeschriebenen Prozentsätze führen zu einem Automatismus, die Eltern an allen Kostensteigerungen zu beteiligen, da das jetzt gewählte System, reale und kalkulatorische „ansatzfähige Kosten“  einzubeziehen, dies sicher zur Folge hat.

Für die Berechnung der „ansatzfähigen Kosten“ gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Deshalb ist ersatzweise in dem für mehrere tausend Euro von der Verwaltung in Auftrag gegeben Gutachten das Kommunale Abgabengesetz herangezogen worden, das für die Berechnung von sonstigen öffentlichen Gebührenhaushalten gedacht ist.

Die jetzige Berechnung der Betreuungsgebühren enthält unter anderem auch kalkulatorische Zinsen auf das Betriebsvermögen. Das sind Zinsen, die alternativ erwirtschaftet werden könnten, wenn die Kommune die Beträge anstelle in einem Kindergarten zu investieren, am Finanzmarkt angelegt hätte.

Öffentliche Kindergärten sind jedoch soziale Einrichtungen und keine kommunale oder privatwirtschaftliche Anlageobjekte. Es ist daher nicht sinnvoll, kalkulatorische Zinsen, versteckt in Kindergartenbeiträgen von Eltern einzufordern.

Nun soll, nach dem Willen der Parlamentsmehrheit, im Abstand von zwei Jahren für mehrere tausend Euro per Gutachten geklärt werden, ob und in welcher Höhe die Kindergartengebühren angepasst werden sollen.

Das dafür notwendige Zahlenmaterial stellt die Verwaltung sowieso zur Verfügung.

Die Aufgabe des Gutachters reduziert sich in Zukunft darauf, durch Anwendung der Grundrechenarten Kindergartenbeiträge zu ermitteln.

Die GUD schlägt deshalb vor, Neuberechnungen der Kindergartenbeiträge verwaltungsintern vorzunehmen und dem Stadtparlament zur Beurteilung und Abstimmung vorzulegen.

Die Zustimmung des Stadtparlaments für die Anpassung der Kindergartenbeiträge ist ohnehin gesetzlich verpflichtend vorgesehen.


Eine Darstellung unserer Pressemitteilung findet sich unter anderem im Bergsträßer Anzeiger vom 06.05.2017.