Anfrage: „Altstadtleitbild“ – Wann erhalten wir den Abschlussbericht? Wann werden konkrete Maßnahmen diskutiert?

In einer Reihe von drei Workshops haben sich engagierte Zwingenberger Bürgerinnen und Bürger in die Entwicklung eines Altstadt-Leitbildes eingebracht. Die Workshop-Reihe wurde bereits im Oktober 2016 abgeschlossen. Unter anderem ließ der Abschlußbericht auf sich warten. Wir möchten, daß erkennbar auf das Engagement der Bürger eingegangen wird, indem die erarbeiteten Ergebnisse auch in die Umsetzung gebracht werden. Deshalt stellten wir folgende Anfrage (Zitat):

Anfrage zum Stand der Umsetzung des Altstadtleitbildes:

Wann wird der Abschlussbericht zum Thema „Altstadtleitbild“ veröffentlicht?

Wie weit sind Vorbereitungen vorangeschritten, die Ergebnisse der Workshops zum Altstadtleitbild umzusetzen?

Wann wird die Umsetzung der zentralen Forderung nach einer intelligenten Absperrmöglichkeit des Verkehrs in der Altstadt (Poller) in den Gremien beraten werden können?

Begründung:

Seit dem 3. Workshop zum Altstadtleitbild im Oktober 2016 und Aufnahme eines Investitionsbudgets in den Haushalt 2017 ist weder ein Abschlussbericht veröffentlicht  noch Informationen über eine geplante Umsetzung in den städtischen Gremien behandelt worden. Die GUD möchte mit dieser Anfrage dazu beitragen, dass das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt gewürdigt wird und es sich weiterhin lohnt, sich an öffentlichen Fragestellungen zu beteiligen.

Die Anfrage, gestellt und diskutiert in der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2017, in Form des vorab eingereichten Schreibens finden sie hier.

Sobald das Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vorliegt, werden wir diesen Beitrag entsprechend aktualisieren (-> das öffentliche Protokoll wurde in der Zwischenzeit zur Verfügung gestellt und kann nun über diesen Link erreicht werden).

Anfrage: „Fußwegverbindung Bahnhof zur Melibokusstraße“ – liegen wir noch im Budget?

Erhebliche Teile in der Umsetzung der Fußwegverbindung vom Bahnhof zur Melibokusstraße liegen noch vor uns. Wir wollen wissen, ob die Detailplanung des Projektes, schon jetzt erkennen läßt, dass die gesetzten Budgetgrenzen (€ 313.500) nicht eingehalten werden können. Deshalb stellten wir folgende Anfrage (Zitat):

Anfrage zur Kostenentwicklung der Fußwegverbindung Bahnhof zur Melibokusstraße:

Gibt es Leistungsänderungen, die in der Kostenermittlung der Vorplanung nicht berücksichtigt wurden?

Entsprechen die Kostenberechnungen aufgrund der Detailplanung noch den Budgetwerten auf der Basis der Vorplanung?

In welcher Höhe können Zuschüsse aus dem Projekt Stadtumbau eingeplant werden?

Begründung:

Am 8.12.2016 hat die Stadtverordnetenversammlung der Ausführungsplanung für die Fußwegverbindung einschließlich der Renovierung des denkmalgeschützten Verladeschuppens zugestimmt. In den Haushalten 2016 und  2017 sind für die Erstellung der Fußwegverbindung einschließlich der Renovierung des denkmalgeschützten Verladeschuppens € 313.500 voranschlagt. Nach Durchführung der Detailplanung sowie nach erfolgter Ausschreibung sollte zu erkennen sein, ob die Budgetansätze weiterhin richtig dimensioniert waren oder mit Mehrkosten gerechnet werden muss.

Die Anfrage, gestellt und diskutiert in der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2017, in Form des vorab eingereichten Schreibens finden sie hier.

Sobald das Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vorliegt, werden wir diesen Beitrag entsprechend aktualisieren (-> das öffentliche Protokoll wurde in der Zwischenzeit zur Verfügung gestellt und kann nun über diesen Link erreicht werden).

Anfrage: „Nutzung des Zwingenberger Bauhofs durch den ZKD“ – Wer trägt welche Kosten?

Am 1. Januar 2017 nahm der Zweckverband Kommunale Dienste Alsbach-Hähnlein-Zwingenberg (ZKD) seinen operativen Betrieb auf. Bis zur Fertigstellung des auf der Hähnleiner Gemarkung geplanten Neubaus werden die Einrichtungen des Zwingenberger Bauhofs gemeinschaftlich genutzt.

Wir wollten wissen, ob und welche der auf Zwingenberger Seite entstehenden Kosten durch den ZKD getragen werden. Aus diesem Grund stellten wir die folgende Anfrage (Zitat):

Anfrage zur Nutzung des Bauhofgeländes in Zwingenberg durch den ZKD:

Besteht ein Mietvertrag zwischen der Stadt Zwingenberg und dem ZKD?

Welche Zahlungen leistet der ZKD für die Nutzung des Gebäudes (Miete, Betriebskosten)?

Sind im Rahmen der Aufnahme des Geschäftsbetriebes des ZKD zusätzliche Instandsetzungsmaßnahmen an den bestehenden Gebäuden notwendig gewesen?

Begründung:

Seit dem 1. Januar 2017 nutzt der ZKD das bisherige Bauhofgelände in Zwingenberg als gemeinschaftlichen Stützpunkt bis zur Fertigstellung der eigenen Bauhofgebäude in der Gemarkung Alsbach-Hähnlein. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 wurde in Aussicht gestellt, dass diese Nutzung nicht kostenfrei erfolgt. Deshalb möchte die GUD erfragen, in welchen Umfang der ZKD ein Nutzungsentgelt an die Stadt Zwingenberg entrichtet.

Die Anfrage, gestellt und diskutiert in der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2017, in Form des vorab eingereichten Schreibens, finden sie hier.

Sobald das Protokoll der Stadtverordnetenversammlung vorliegt, werden wir diesen Beitrag entsprechend aktualisieren (-> das öffentliche Protokoll wurde in der Zwischenzeit zur Verfügung gestellt und kann nun über diesen Link erreicht werden).

Planungssicherheit bei den Kita-Gebühren?

Zum Jahresbeginn verschickte die Zwingenberger CDU einen Flyer, in dem eine Erhöhung der Kindergartengebühren angekündigt wurde.

Dies sei erforderlich, weil der Elternbeitragsanteil laut gesetzlicher Vorgabe, 30%  der Kosten betragen muss.

Das ist nicht richtig!

Eine gesetzliche Vorschrift die eine prozentuale Beteiligung an den Kosten der Kinderbetreuung im Vorschulalter vorsieht, gibt es nicht. Nachzulesen in dem, von der Stadtverwaltung in Auftrag gegebenen Gutachten zur Neuberechnung der Kindergartengebühren. Einzusehen auf der Homepage der Stadt.

Inzwischen hat die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag der FDP mit Unterstützung der CDU, beschlossen, Gebühren von 26% der „ansatzfähigen Kosten“ zu erheben. Für Kinder unter drei Jahren sollen es 20% sein.

Man behauptet, auf diese Weise Planungssicherheit für die Eltern zu erreichen.

Die ist allerdings nur gegeben wenn man die angestrebten Prozentwerte mit Hilfe der Grundrechenarten auf die „ansatzfähigen Kosten“ anwendet um zu konkreten Beträgen in Euro zu gelangen.

Sind schon die vorgeschlagenen Prozentsätze willkürlich, so sind es die „ansatzfähigen Kosten“ erst recht.

Für deren Zusammenstellung gibt es ( siehe Gutachten ) auch keine gesetzlichen Grundlagen. In Ermangelung dessen hat man im Gutachten zur Ermittlung der Gebühren das Kommunale Abgabengesetz herangezogen. Wohl wissend das es gesetzlich dafür gar nicht vorgesehen ist.

So enthält die Berechnung der Betreuungsgebühren kalkulatorische Zinsen auf das Betriebsvermögen. Das sind entgangene Einnahmen, die man hätte, wenn man anstatt einen Kindergarten zu bauen, dieses Geld am Finanzmarkt angelegt hätte.

Öffentliche Kindergärten sind jedoch soziale Einrichtungen und keine kommunalen oder privatwirtschaftlichen Unternehmen.

Der Standpunkt der GUD bleibt klar:

Keine Erhöhung der Kindergartengebühren und keine Erhöhung des Kostenbeitrages für die Mittagsverpflegung.

Haushalt der Stadt Zwingenberg – Wir stimmten geschlossen dagegen!

Gegenstand der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2016 war unter anderem der Haushalt unserer Stadt. Wir stimmten geschlossen gegen den geplanten Haushalt für 2017.

Unsere Stellung zur Haushaltsentwicklung sowie zum geplanten Haushalt für 2017 wurde durch unseren Fraktionsvorsitzenden Ulrich Kühnhold in seiner Haushaltsrede zum Ausdruck gebracht – der Text wird nachstehend widergegeben:

Das dritte Jahr infolge hat die Stadt Zwingenberg einen positiven Haushalt.

Hieran können die Grundzüge einer realistischen Haushaltspolitik festgemacht werden. Dies ist eine Entwicklung, die in der letzten Legislaturperiode angestoßen wurde.

Die GUD hat sich hier engagiert eingebracht und dies Entwicklung sehr intensiv begleitet.

In den ersten Jahren der vergangenen Legislaturperiode wurde zunächst der Schwerpunkt auf die Analyse von Einsparpotentialen in den Ausgabepositionen gelegt. Ein kritisches Hinterfragen der Inhalte hat dazu beigetragen, dass lieb gewonnene Gewohnheiten auf den Prüfstand kamen.

Es gibt sicher noch einige Haushaltspositionen, die auch weiterhin infrage gestellt werden können und auch in Zukunft hinterfragt werden sollten. Als Beispiel sehen wir hier die geplante Beantragung der Mitgliedschaft „Citta slow“. Wir sehen hierein ein Marketingfeigenblat für das Thema „Nachhaltigkeit“** und nicht den wünschenswerten Impuls für ein bürgerschaftliches Engagement, um die Lebensqualität unserer Stadt weiter zu steigern.

Einen weiteren Block defizitärer Ursachen, dem in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit geschenkt wurde, waren die Gebührenhaushalte. Sie sind entsprechend den neueren Regelungen der kommunalen Abgabeverordnung in ein systematisiertes Procedere überführt worden, so dass sie hoffentlich nicht mehr so aus dem Ruder laufen können.

Mit allen diesen Maßnahmen war allerdings kein grundlegender Durchbruch auf dem Weg zu einem positiven Haushalt zu erzielen und erst moderate Anpassungen auf der Einnahmenseite führten zu dem gewünschten Ergebnis. Wir dürfen aber auch nicht verschweigen, dass die gute konjunkturelle Lage in Deutschland, die weitere Stabilisierung des Haushaltes und die Bewegungsspielräume der Stadt verbessert hat. Wir hoffen, dass dieser Trend weiter anhält und die Stadt ohne zusätzliche Verschuldung auskommt und die gute Lage eher zu einer Rückführung der Schuldenlast beiträgt.

Wir danken an dieser Stelle dem Bürgermeister und der Verwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich denke, wir haben alle in den zahlreichen intensiven Gesprächen voneinander gelernt, mit der Doppik besser umzugehen.

Auf der Investitionsseite gibt es viele Projekte, die von der GUD positiv gesehen werden, hierzu zählen wir insbesondere die Sanierung der Sportanlagen in Zwingenberg und Rodau, sowie einige Investitionen im Rahmen der Dorferneuerung. Die GUD sieht sich auch hier als Sachwalter des bürgerschaftlichen Engagements, da wir einem wesentlichen Ergebnis der Diskussion über das Altstadtleitbild noch in den Haushalt verholfen haben, mit unserem Antrag für die Poller.

Auch bei der Bauhofzusammenlegung mit Alsbach-Hähnlein waren wir von der Zielsezung getragen, durch Synergien Kostenersparnisse zu erreichen. Leider sind sie noch nicht zu erkennen.

Was sich aber negativ im Haushalt widerspiegelt, ist die Beschlusslage zu Beginn dieser Legislaturperiode: Die Aufgabe der nachhaltigen eigenständigen Wasserversorgung.

Nicht nur die Verabschiedung von der weiteren Sanierung der Quellen als auch von dem Neubau eines Brunnens vermindert die Aussichten auf eine ortsnahe Wasserversorgung.

Auch die Regenierierung des bestehenden Brunnens förderte zutage, auf welchem dünnen Eis wir uns bewegen: Rostfraß an den Innenverkleidungen, stellt die längerfristige Nutzungsmöglichkeit dieses Brunnens infrage.

Nach bestehender Beschlusslage rückt der Vollanschluss näher.

Auch wenn wir bei vielen Themen der Haushaltspolitik sehr konstruktiv mitgearbeitet haben, und dies auch zukünftig zu tun gedenken, führt die immer deutlicher werdende Fehlentwicklung auf dem Gebiet der Wasserversorgung dazu, dass wir diesem Haushalt nicht zustimmen können. Eine verpasste Chance, Zwingenberg nachhaltig zu entwickeln.

**Anmerkung: Nur wenige Minuten nachdem in der Stadtverordnetenversammlung der Beitritt zu „Citta slow“, v. A. durch die Stimmen von FDP und CDU beschlossen wurde, wurde mit Hilfe der gleichen Stimmen für das Baugebiet „Auf dem Brunnen“ in Rodau der Beschluss gefasst Grünland in Bauland umzuwandeln – entgegen den Festlegungen im Flächennutzungsplan! – Ist das Nachhaltig? Nein, wahrscheinlich eher der erste Sündenfall!

Pressemitteilung: Sanierung der Sportanlagen, ein Gewinn für Zwingenberg

Die Stadtverordnetenversammlung hatte sich zum Ziel gesetzt, mit den Einnahmen aus dem Verkauf der Baugrundstücke „Auf der Tuchbleiche“ die Modernisierung der Sportanlagen in Zwingenberg und Rodau zu finanzieren. Dies wurde kürzlich öffentlich bezweifelt.

Nach dem der Entwurf für den Haushalt 2017 vorliegt, kann festgestellt werden, dass diese Sorge unbegründet ist.

Für eine korrekte Beurteilung der Situation ist der Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt der Stadt Zwingenberg getrennt zu betrachten und darf nicht vermengt werden.

Im Ergebnishaushalt ist ein Verkaufserlös von 3,7 Million Euro für den Verkauf der Baugrundstücke zu verbuchen.  Diese Grundstücke haben in der Bilanz der Stadt Zwingenberg einen Wert von 1,0 Millionen Euro. Da sie nach dem Verkauf nicht mehr der Stadt gehören, müssen sie aus der Bilanz  ausgebucht werden. Somit ergibt sich ein außerordentlicher Ertrag von 2,7 Millionen Euro im Haushalt 2017. Diese Betrachtung ist rein buchhalterisch und hat keine Auswirkung auf die Finanzierung der Sportanlagen.

Die Finanzierung der Sportanlagen kann im Finanzhaushalt nachvollzogen werden. In diesem werden nämlich Einnahmen und Ausgaben miteinander verrechnet. Hier stehen den Einnahmen von 3,7 Millionen Euro Ausgaben für die Errichtung der Sportstätten von 2,8 Millionen Euro gegenüber. Daraus ergibt sich ein Überschuss von 0,9 Millionen Euro.

Weitere Ausgaben für die Stadt entstehen durch ihren Eigenanteil für die Errichtung der Infrastruktur für das Baugebiet „Auf der Tuchbleiche“ von 0,3 Millionen Euro. Es verbleiben Einnahmen in Höhe von 0,6 Millionen Euro, die sich auf dem Bankkonto der Stadt wiederfinden werden.  Dieses Geld steht somit als Sicherheit für  Kostenschwankungen bei der Errichtung der Sportstätten zur Verfügung oder verringert den Kreditbedarf der Stadt für andere Investitionen.

Die GUD freut sich, dass die Zielsetzung, die Sportstätten mit dem Verkaufserlös zu finanzieren, spielend erreicht wird, und dies darüber hinaus im doppelten Sinn ein Gewinn für die Stadt ist.

Zwingenberg, 03.12.2016

Zur Pressemitteilung im Bergsträßer Anzeiger gelangen Sie über diesen Link.

Pressemitteilung: Biotopvernetzung mit Ackerrandstreifen

Eine Vielfalt an Tier- und Pflanzengemeinschaften sowie der Erhalt ihrer genetischen Variabilität ist die Grundlage für eine intakte Natur. Es ist eine wichtige Aufgabe für uns als Bürger unseren Lebensraum auch im Nahbereich positiv zu fördern.

Für eine Stabilisierung der Natur auch in der Gemarkung Zwingenberg hat die GUD in der vergangenen Stadtverordnetenversammlung einen Antrag eingebracht: Durch die Einrichtung von sogenannten „Saumbiotopen“ auf verpachteten städtischen Agrarflächen soll eine Vernetzung von Pflanzen und Tiergemeinschaften in Ackerrandstreifen ermöglicht werden.

Bereits im letzten Sommer hatte die Stadtverordnetenversammlung einen Beschluss gefasst, hochwertige Biotope entstehen zulassen, die dann in der Form eines Punktekontos für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen von Baugebietsausweisungen verwendet werden können. Der Vorschlag der GUD erweitert diesen Ansatz und soll nochmals im nächsten Bau- und Planungsausschuss beraten werden, auch im Hinblick auf Fördermöglichkeiten durch das Land Hessen und die EU.

Zwingenberg, 20.10.2016

Zur Pressemitteilung im Bergsträßer Anzeiger gelangen Sie über diesen Link.

BUND: „Weinberghaus“ ist rechtlich unvertretbarer und unnötiger Eingriff in Natur und Landschaft!

In einer Pressemitteilung des BUND Bergstraße zum „Weinberghaus“, über die heute (Di, 20.09.2016) im Bergsträßer Anzeiger berichtet wurde, schlussfolgert der Naturschutzverband zu dem Vorhaben u. A. : „Es ist aber rechtlich unvertretbar und stellt nur einen unnötigen Eingriff in Natur und Landschaft dar.“

 

„Weinberghaus – Der Luciberg soll unverbaut bleiben!“

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der unverbaute Erhalt des Lucibergs ist uns ein wichtiges Anliegen! In einem Leserbrief, im Bergsträßer Anzeiger vom 3. August 2016, erläutert Angela Kannengießer (GUD) warum sie gegen den Bau des geplanten „Weinberghauses“ ist. 

Der Leserbrief bezieht sich auf die Artikel vom 21. und 26. Juli „Weinberghaus: Ideen sollen Wirklichkeit werden“ und „Vor Debatte und Entscheidung ein Ortstermin“.

Von Angela Kannengießer

Was erst einmal eine Aufgabe für Architekturstudenten war, soll jetzt Wirklichkeit werden: das „Weinberghaus“. Ich bin dagegen! Warum?

In unserer extrem bebauten Landschaft bin ich froh darüber, dass es noch Bereiche gibt, in denen man nicht ständig von Autos „überrascht“ wird und wo der Blick auf Grün, ob Weinberg oder Brombeerranken, fällt.

In Zwingenberg wurde und wird gebaut, gebaut, gebaut. In Nord, Süd und West ist die Gemarkung bald „dicht“, lediglich in den Höhenlagen kann man noch unbeschwert spazieren gehen. Das soll nun anders werden. Winzer, Landschaftsplanerin und Politiker sammeln Argumente.

„Dem Berg soll eine architektonische Signatur verliehen werden“, „das Projekt dient dem Schutz des Kleinods“ „das Postkartenidyll Alte Burg soll erhalten bleiben“, man möchte „ein bauliches Statement zur Stärkung des Weinbaus“, „Man muss Berg, Stadt und Wein als Gesamtkonzept sehen“, „durch die Schaffung weiterer Attribute soll ein Zusatznutzen geboten werden“.

Gesehen wird, dass es sich um eine „sensible Schnittstelle zwischen Mensch und Natur“ handelt, aber dann meint man auch erkannt zu haben, dass „die Lage Alte Burg so zentrumsnah gelegen ist, das sie ein Teil der Stadt ist. Ein Stück Kulturlandschaft, das nicht nur erhalten, sondern – in der gleichen Zielsetzung – auch aktiv gestaltet werden muss“. Muss?

Was die Entwürfe der Studenten betrifft, werden blumige Beschreibungen bemüht: „Das Gebäude, das selbstbewusste Zurückhaltung ausstrahlt“, „das auffällig unauffällige Konzept spiegelt die mineralischen Eigenschaften des Weinberg-Terroirs in einer kleingliedrigen und räumlich vitalen Formensprache. Der Komplex reagiert gleichsam auf den Berg und lässt ihn mit der Umgebung verschmelzen“ und dann noch, irgendwie schon drollig: „Kein Entwurf gleicht dem anderen. Eine Vielfalt, wie sie auch im Terroir dieses Weinbergs zu finden ist“. Das ist starker Tobak!!!

Was ist nun meine Vorstellung, um den „schönsten Weinberg Hessens“ zu erhalten (nebenbei: wie viel schönste Weinberge Hessens es wohl gibt)?

An diesem, wie in den Artikeln festgestellt „prominenten und weithin sichtbaren Ort“ mit „famoser Aussicht in die Ebene“, gibt es einen Weg, der zur Luciberghütte führt. Dorthin kann man wandeln und sich bei einem Glas Wein über die Besonderheiten von Landschaft, „Terroir“ usw. informieren lassen. Die Lagerung des Weins kann weiterhin in den Weingütern erfolgen, Seminare und größere „Bewirtungen“ in wenig genutzten Lokalitäten wie z.B. der Remise, Räumen im „Löwen“, usw.

Den bisher unverbauten Berg möge man bitte so belassen! Sonst fällt der Blick aus der Ebene auf, z.B. „einen streng funktionalen Baukörper“ oder einen „schlichten Kubus, der sich trotz seiner kantigen Ausmaße sanft und eindrucksvoll in den Weinberg einfügt“.

Würde das Weinberghaus gebaut, zieht dies nach sich: die Bautätigkeit mit allem, was dazugehört, den Verbrauch von Rohstoffen, die Pendelfahrten und den Wunsch nach weiterer Bebauung außerhalb der bisherigen Grenzen.

Auch wenn sich viele Personen schon viele Gedanken gemacht haben, ist dies kein Grund, das Projekt umzusetzen. Und dass „Bio-Winzer Hartmann keine schädlichen Folgen für Natur und Landschaft zulassen würde“ und „die ökologische Waage auch hinterher wieder stimmen wird“, sind in den Raum gestellte Behauptungen, die man nicht einfach so hinnehmen sollte.

Ich möchte das Vorhaben nicht diskreditieren, sondern wünsche mir, dass unser Hausberg nicht bebaut wird, auch wenn sich „Mittel und Wege zur Realisierung finden“. Es würde mich freuen, wenn weitere Menschen meine Bedenken teilen und dies auch an entsprechender Stelle vortragen!